ADR Auffrischung

Innerhalb von fünf Jahren muss der Fahrzeugführer durch entsprechende Eintragungen der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle in seiner Bescheinigung nachweisen können, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner Bescheinigung eine Auffrischungsschulung besucht und die entsprechende Prüfung bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der Bescheinigung.
Ziel der Schulung ist der Erhalt der Befähigung zum Durchführen von Gefahrguttransporten im Bereich Stück- und Schüttgut, für Tanktransporte der Klasse 1 und Klasse 7 gemäß den Vorschriften des ADR.

Schulungsdauer Fortbildungskurs: 1,5 Tage – Samstags

16 vorrätig

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