ADR Gefahrgutfahrerschulungen
Startseite » Aus- und Weiterbildung » ADR Schulungen
Aus- und Weiterbildung, die sich auszahlt!
/ ADR Basis & Tank
Der ADR Basiskurs ist der Grund-lehrgang zum Erwerb der ADR-CARD. Er berechtigt den Inhaber zum Transport gefährlicher Güter als Stück- oder Schüttgut.
Der Basiskurs ist Voraussetzung zur Teilnahme am Aufbaukurs Tank. Der Aufbaukurs Tank ist für Führer von Fahrzeugen oder MEMU, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1m³ befördert werden, Führer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamt-Fassungsraum von mehr als 1m³ und Führer von Fahrzeugen oder MEMU, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, orts-beweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3m³ auf einer Beförderungseinheit befördert werden.
Kursinhalte
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreigenschaften Dokumentation
- Fahrzeug- u. Beförderungsarten
- Umschließungen und Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung, Aufschriften
- Durchführung der Beförderung
- Unfallverhütung und Maßnahmen bei Zwischenfällen
- Pflichten, Verantwortlichkeiten und Sanktionen
- Bau- und Ausrüstung von Fahrzeugen mit *Tanks
- Zulassung und Kennzeichnung der Tankfahrzeuge
Abschluss:
ADR-Bescheinigung (Prüfung vor der IHK)
/ ADR Auffrischung
Innerhalb von fünf Jahren muss der Fahrzeugführer durch entsprechende Eintragungen der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle in seiner Bescheinigung nachweisen können, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner Bescheinigung eine Auffrischungsschulung besucht und die entsprechende Prüfung bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der Bescheinigung.
Ziel der Schulung ist der Erhalt der Befähigung zum Durchführen von Gefahrguttransporten im Bereich Stück- und Schüttgut, für Tanktransporte der Klasse 1 und Klasse 7 gemäß den Vorschriften des ADR.
Kursinhalte
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreigenschaften Dokumentation
- Fahrzeug- u. Beförderungsarten
- Umschließungen und Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung, Aufschriften
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten, Verantwortlichkeiten und Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfälle
Abschluss:
ADR-Bescheinigung (Prüfung vor der IHK)
/ ADR gemäß Kapitel 1.3
Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Gefahrgutbereich können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: „Alle an der betrieblichen Gefahrgut-kette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!“ Das (inter-nationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten auch die Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. (Kapitel 1.3 ADR). Dies gilt auch für Beförderungen nach 1.1.3.6 ADR (sog. 1000 Punkte-Regelung) und anderen in Anspruch genommenen Freistellungen (z.B. „Begrenzte und Freigestellte Mengen“)
Kursinhalte
- Gefahrgutklassen
- GHS Zeichen
- ADR 1.1.3.6 / Freigestellte Menge
- ADR Kapitel 3.4
- ADR Kapitel 3.5
- Neuregelungen ADR 2017
- UN 3509
- ADR 1.4.3.1
- Dokumentation
Abschluss:
Träger Zertifikat
/ Verfügbare Termine
Schulungsdauer Basiskurs: 2,5 Tage – Mo, Di, Mi, Prüfung Freitags
Schulungsdauer Aufbaukurs Tank: 2,5 Tage – Mi, Do, Fr, Prüfung Freitags
Schulungsdauer Fortbildungskurs: 1,5 Tage – Samstags
Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
---|---|---|---|---|---|---|
25
|
26
|
27
|
28
|
29
|
30
|
1
|
2
|
3
|
4
|
5
|
6
|
7
|
8
|
9
|
10
|
11
|
12
|
13
|
14
ADR Fortbildungskurs
|
15
|
16
ADR Basiskurs
|
17
ADR Basiskurs
|
18
Aufbaukurs Tank
ADR Basiskurs
|
19
Aufbaukurs Tank
|
20
Aufbaukurs Tank / Prüfung Tank
Prüfung Basiskurs
|
21
ADR Fortbildungskurs
|
22
|
23
|
24
|
25
|
26
|
27
|
28
|
29
|
30
|
31
|
1
|
2
|
3
|
4
|
5
|
Sie Haben Noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns bequem über WhatsApp, Telefon oder unser Kontaktformular!